Die Top 3 der Fehlgründe bei den deutschen Arbeitnehmern in Prozent:
Psychische Störungen wie Burn-Out oder Depressionen: 17,2%.
Atemwegserkrankungen: 17,7%.
Und auf Platz Eins aller Gründe für den Ausfall von Arbeitsplätzen stehen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems wie z.B. Rückenschmerzen, mit einem Anteil von 18,5 Prozent.
So lauten die Tatsachen des deutschen Arbeitsalltags. Und es ist auch eine Tatsache, dass vor allem der häufigste Grund wesentlich unerheblicher wäre, würden die Angestellten sich zum Ausgleich nur mehr körperlich betätigen. Ausfälle durch Rückenschmerzen schaden den Unternehmen sehr, und deswegen bieten auch gesetzliche Krankenkassen Prämien für Arbeitgeber an, die Programme zur Erhaltung der Fitness für die Angestellten betreiben.
Bewegung als Ausgleich
Wohl denjenigen Angestellten, die auf eigene Faust Sport treiben, sei es nun Jogging, Aerobic, Yoga, Tennis, Mannschaftssport, Schwimmen, Radfahren oder anderes. Sie werden wesentlich weniger über schmerzende Bandscheiben und verspannte Nacken klagen als ihre lethargischeren Kollegen. Für einen Unternehmer ist es allerdings nur richtig, wenn die gesamte Belegschaft regelmäßig zu körperlicher Betätigung animiert wird.
Wie gesagt unterstützen die Krankenkassen den Betriebssport. Aber nicht nur dass, auch gesetzliche Unfallversicherungen kümmern sich darum, dass einem Arbeitgeber eventuelle Unfälle beim Betriebssport nicht zu Buche schlagen. Einige Bedingungen für die Unfallversicherung betrieblicher Sportaktivitäten sind zu beachten:

- Der Sport muss klar als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz ausgelegt werden – es geht nicht darum, Angestellte gezielt für ein Turnier vorzubereiten.
- Die Sportart ist egal. Yoga kann genauso wie Inline-Skaten betrieben werden.
- Regelmäßigkeit. Am besten ist es, wenn man einen genauen Organisationsplan aufstellt, der die Zeiten für die Aktivitäten und auch den Bezug zum Unternehmen festlegt.
- Die Teilnehmer/innen müssen beim Betrieb angestellt sein. Die Ausnahme wäre hier eine überbetriebliche Sportgemeinschaft, die sich aus den Mannschaften mehrerer Unternehmen zusammensetzt. Ein Volleyballmatch zwischen den Belegschaften von Krankenversicherung X und Filialbank Y kann also durchaus noch als betrieblicher Sport ausgelegt werden.
- Sind die obigen Bedingungen erfüllt, werden die Arbeitnehmer nicht nur während der Sportveranstaltung, sondern auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause versichert.
Betriebssport wird also heutzutage ausdrücklich gefördert und versichert. Kein Chef kann jetzt noch behaupten, ihm würde die Unterstützung für eine Betriebsmannschaft fehlen.